subjektives Recht
ALMANCA → TR
Tanım
•Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des objektiven Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser von einem anderen im eigenen Interesse ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen kann
Eş & Zıt Anlamlılar
Eş anlamlılar