subjektives Recht

ALMANCA → TR

Tanım

•Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des objektiven Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser von einem anderen im eigenen Interesse ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen kann

Eş & Zıt Anlamlılar

Eş anlamlılar